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Schalldämpfer im Kanton Aargau

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Für den Gebrauch eines Schalldämpfers ist ab Inkrafttreten der revidierten JSV (1. Februar 2025) keine jagdrechtliche Bewilligung mehr nötig, da dieser neu zu den für die Jagd erlaubten Hilfsmittel gehört. Das heisst für Jägerinnen und Jäger, für den Erwerb eines Schalldämpfers ist keine jagdrechtliche Bewilligung der Jagdverwaltung mehr erforderlich.

Allerdings braucht es weiterhin eine waffenrechtliche Bewilligung der Kantonspolizei des Wohnsitzkantons. Gemäss Auskunft der Kantonspolizei Aargau (SIWAS) muss zusammen mit den üblichen Gesuchsunterlagen eine Kopie des Jagdpasses eingereicht werden.

Wie funktioniert denn ein Schalldämpfer?

Wenn das Geschoss den Lauf verlässt, strömen die heißen, unter hohem Druck stehenden Verbrennungsgase in den Schalldämpfer (SD). Viele Schalldämpfer besitzen an der Laufseite eine Expansionskammer, die den Gasen Platz zur Ausdehnung bietet. Dabei kühlen sich die Gase schnell ab – ein wichtiger Schritt, um den Knall zu dämpfen.

Fast alle Schalldämpfer sind innen mit Blenden in mehrere Kammern unterteilt. Diese Blenden sorgen dafür, dass die heißen Gase verwirbelt und umgelenkt werden. Das führt zu weiterer Abkühlung und Verlangsamung.

Die Verwirbelung bricht die Stoßwellen des Mündungsknalls und verlängert den Weg der Gase im Schalldämpfer. Idealerweise strömen die Gase am Ende langsamer als die Schallgeschwindigkeit aus, wodurch der Geräuschpegel deutlich sinkt. Der Mündungsknall wird dadurch reduziert.

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