Jede Jagdgesellschaft im Kanton Aargau ist verpflichtet, bis Ende März mit dem zuständigen Revierförster eine Vereinbarung über den geplanten Rehwildabschuss für die kommenden zwei Jahre zu erstellen. Basierend auf verschiedenen Parametern (Rehwildzählung, Verbissschäden, Bestandesschätzung, Waldverjüngung etc.) soll die Bejagung je nachdem intensiviert oder reduziert werden. Das entsprechende Vereinbarungsformular kann nachfolgend heruntergeladen werden.
