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A de Leine isch er en feine!

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Die Leinenpflicht ist in der «Jagdverordnung des Kantons Aargau AJSV» in
§21, Abs. 1 und 2 geregelt:
«Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.»
«Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht. Anlässe zur Prüfungsvorbereitung und Prüfungen von Sanitäts- und Katastrophenhunden in SKG-Vereinen benötigen eine Bewilligung.»

Von April bis Juli brauchen Vögel, Amphibien, Insekten und alle wild le­benden Säugetiere besonderen Schutz, da sie in dieser Zeit ihren Nach­wuchs aufziehen. Diese vier Monate sind die «Kinderstube der Natur».
Mit ihren ausgeprägten Sinnen bemerken Wildtiere auch nach Tagen Duft- und Trittspuren, Markierungen sowie Kot freilaufender Hunde und streunender Katzen. Auch Cross Country Biking und nächtliches Wandern mit künstlichen Lichtquellen beeinträchtigen den Lebensraum der Tiere. Bei häufiger Störung reagieren Wildtiere verängstigt und verlassen das Gebiet.

Unnötiges Aufschrecken und damit verbundene Fluchtreaktionen zehren bei Wildtieren und Vögeln an kostbaren Energiereserven. Dies führt zu erhöhtem Nahrungsbedarf. Dadurch können den Wildtieren selbst, aber auch dem Jungwald erhebliche Schäden zugefügt werden, weil Tiere die jungen Zweige und Knospen abfressen.

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